Logopädie gehört zu den Heilmitteln. Eine Heilmittelverordnung dürfen alle Ärzte, die einen störungsspezifischen Befund erstellen können, ausstellen. Hierzu zählen Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Fachärzte für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Internisten.
- Gesetzlich Versicherte erhalten eine Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie oder eine Zahnärztliche Heilmittelverordnung. Diese verlieren spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Der Arzt gibt die Diagnose mit einem Indikationsschlüssel, dem ICD-10-Code, die Therapiedauer pro Sitzung und die Verordnungsmenge an.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern die Kosten der Behandlung zu 100%, wenn eine Heilmittelverordnung ausgestellt wurde. Bei Erwachsenen gelten die gesetzlich vereinbarten Regelungen zur Zuzahlung und zur Rezeptgebühr.
- Privatpatienten sind von diesen Regelungen ausgeschlossen. Sie erhalten von mir einen Kostenvoranschlag in Form einer Honorarvereinbarung nach GebüTh. Zur Absicherung der Kostenübernahme empfehle ich, sich bei Ihrer Kasse rechtzeitig zu informieren und die Honorarvereinbarung einzureichen.
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