Behandlungsfelder
Eine Therapie der Stimme kann aufgrund organischer, funktioneller, hormoneller und psychogener Ursachen notwendig sein. Es werden hier einige Beispiele für Dysphonien genannt.
Nach einer Operation im Kopf-Hals-Bereich, beispielsweise einer Strumektomie, kann eine Lähmung des N. recurrens vorliegen. Organische Veränderungen der Stimmlippen, wie Zysten, Polypen oder Knötchen, schränken die Stimmfunktion ein. Aus dem Bereich der Onkologie kann eine Kehlkopfteilresektion oder eine Laryngektomie nach einem Tumor eine Therapieindikation darstellen. Der Stimmklang kann beispielsweise durch eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (Rhinophonie) verändert sein.
Wenn Ihre Stimme den Anforderungen des Berufsalltags nicht (mehr) gewachsen ist und keine organischen Ursachen erkennbar sind, liegt eine funktionelle Stimmstörung vor. Aber nicht nur Menschen in Sprechberufen benötigen Therapie, für manche ist eine Unterhaltung mit Freunden im Geräuschpegel eine Überforderung für die Stimme.
Auch können altersbedingte Veränderungen der Stimme (Presbyphonie) auftreten.
Störungen der Singstimme werden von uns ebenfalls behandelt (Dysodie).
Nach einer Operation müssen Hören und Sprechen mit dem neuen Höreindruck geübt werden.
Bei einer Vielzahl von neurologischen oder auch degenerativen Erkrankungen ist die Sprache oder das Sprechen betroffen. Beispielsweise bei Morbus Parkinson, Chorea Huntington, einer Fazialisparese oder nach einem Schlaganfall. Eine Schluckstörung kann vorliegen. Im Einzelfall muss bei einer Schluckstörung (Dysphagie) abgeklärt werden, ob eine Therapie durch unsere Praxis vorgenommen werden kann. Wir beraten Sie gerne.
Informationen & Wissenswertes
Therapie
Vor dem Beginn einer Therapie muss die Notwendigkeit von einem Arzt festgestellt werden. Nach einer ärztlichen Untersuchung wird bei Bedarf eine Verordnung ausgestellt.
Menschen jeden Alters mit einer Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckstörung.
Eine auditive Wahrnehmungsstörung, Hörstörung oder Schwierigkeiten in Schriftspracherwerb stellen eine Indikation dar.
Die Therapie kann auch als telemedizinische Leistung erbracht werden. Die Voraussetzungen sind durch die Krankenkassen klar geregelt. Bitte sprechen Sie uns an oder fragen Ihre Krankenkasse.
Alle Infos zur Anmeldung und zu Terminen finden Sie unter Kontakt.
- Bringen Sie bitte unbedingt die ärztliche Heilmittelverordnung über Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie mit. Bei gesetzlicher Krankenversicherung sollte diese nicht älter als 4 Wochen alt sein. Ohne Rezept wird die Stunde privat als Selbstzahlerleistung sofort berechnet.
- Bringen Sie relevante Berichte von Ärzten oder anderen Therapeuten mit.
- Falls für Sie notwendig: Bringen Sie Hilfsmittel (wie. z.B. Brille oder Hörgerät) mit.
Wie bieten Ihnen eine personenbezogene Therapie. Zeitliche und persönliche Kontinuität ist uns wichtig. In der Regel bleibt der/die erste Therapeut/in Ihr Ansprechpartner über die gesamte Dauer der Therapie.
Ihr Besuch bei uns
Ja, wir befinden uns im Erdgeschoss. Es sind ausreichend Parkplätze direkt vor dem Haus vorhanden.
Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, in die Praxis zu kommen, kann die Therapie bei ärztlicher Verordnung und entsprechender Indikation in Hallbergmoos als Hausbesuch durchgeführt werden.
Mit dem Seniorenzentrum Hallbergmoos besteht eine Zusammenarbeit, so dass auch Heimbewohner Therapien als Hausbesuch erhalten können.
Heilmittelverordnung / Rezept
Bei gesetzlicher Krankenversicherung erhalten Sie eine Heilmittelverordnung für Maßnahmen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie oder eine Zahnärztliche Heilmittelverordnung. Diese verliert spätestens 4 Wochen nach dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
Pflichtangaben sind die Daten des Versicherten, die Diagnose, der ICD-10-Code, die Diagnosegruppe und die Leitsymptomatik sowie die Angabe der Therapiedauer pro Sitzung, die Verordnungsmenge und die Frequenz. Die Verordnung muss mit dem Stempel versehen und von Arzt/Ärztin unterschrieben sein, damit diese gültig ist.
Die Logopädie gehört zu den Heilmitteln. Eine Heilmittelverordnung dürfen alle Ärzte, die einen störungsspezifischen Befund erstellen können, ausstellen. Hierzu zählen Hausärzte, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Fachärzte für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen, Phoniater, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurologen und Internisten.
Bei privater Krankenversicherung erhalten Sie ein Rezept mit der Diagnose, der Verordnungsmenge und der Therapiedauer pro Sitzung.
Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern die Kosten der Therapie zu 100 %.
Bei Erwachsenen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Zuzahlung und zur Verordnungsblattgebühr.
Bei privater Krankenversicherung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag in Form einer Honorarvereinbarung nach GebüTh.
Zur Abklärung der Kostenübernahme empfehlen wir, sich bei Ihrer Kasse rechtzeitig über Ihren Tarif zu informieren und die Honorarvereinbarung einzureichen. Je nach Ihrem individuell vereinbarten Tarif werden die Kosten bis zu 100% erstattet.
Weiterführende Links und Themen
Praxis für osteopathische Medizin
koerpersinn-osteopathie.de
Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie
bvl-legasthenie.de
Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.
bvss.de
Autismus Deutschland
autismus.de